Das PAD dazu:
https://ppoe.piratenpad.de/4499
aufgrund dieses Meinungsbildes, wird ein Antrag für das Parteiprogramm erstellt.
Meinungsbild (5–6 Tage) #1104
Initiative i2341: Verkehrsstrafen Tagsatz statt fixer €-Betrag
Ja: 41 (77%) · Enthaltung: 5 · Nein: 12 (23%) · Angenommen
https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/2341.html
Antrag in LQFB:
Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:
Text
Verkehrsstrafen
Gerechte Bestrafung bei Verkehrsdelikten
Die Piratenpartei Österreich setzt sich für eine gerechtere Bestrafung bei Verkehrsdelikten ein. Das bestehende System, das Einheben von fixen Euro-Beträgen trotz unterschiedlicher Einkommen, empfindet die Partei als ungerecht.
Das Monatliche-Netto-Einkommen einer Person wird herangezogen um daraus den jeweiligen Tagsatz zu errechnen. Die Polizei gibt dem Finanzamt an, wie viele Tagsätze oder welcher Bruchteil eines Tagsatzes als Strafhöhe dem Täter zu berechnen ist.
Das Finanzamt darf hierbei nicht an Daten kommen, die für die Berechnung und Ausstellung irrelevant sind, wie zum Beispiel die Bezeichnung der Tat oder Details zu der Tat. Der Polizei widerrum darf der errechnete Euro-Betrag oder die Bankverbindung nicht bekannt gegeben werden.
Der Täter erhält vom Finanzamt eine Zahlungsaufforderung. Kommt der Täter der Zahlung nach, meldet das Finanzamt der Polizei, dass die Zahlung für das Delikt eingelangt ist. Kommt der Täter der Zahlung nicht nach, kann es, wie in anderen Belangen, zu Mahnungen und Gehaltspfändungen kommen bis die Strafe bezahlt ist.
Meldet sich der Täter als nicht Zahlungswillig so kann er entsprechend den Tagsätzen als ersatz seine Arbeitskraft für gemeinnützige Tätigkeiten eingesetzt werden um seine Schuld zu begleichen.
Personen ohne Einkommen:
Für Personen ohne Einkommen werden die Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe, etc) als Bemessungsgrundlage hergenommen. Hat eine Person weder ein Einkommen noch Sozialleistungen muss diese Person sich zwingend für gemeinnützige Tätigkeiten zur verfügung stellen.
Für Täter aus dem Ausland:
Die Strafe für Nichtösterreicher wird vor-ort in Tagsätzen festgelegt. Als Wert wird das durchschnittliche Einkommen aller Österreicher herangezogen. Daraus ergibt sich die "Sicherheitsleistung". Der Nichtösterreicher hat die Möglichkeit innerhalb einer bestimmten Frist sein Einkommen den Österreichischen Behörden bekannt zu geben. Die Differenz wird entweder zurück erstattet bzw (in den seltensten, unwahrscheinlichsten Fällen) zu einer Nachzahlung aufgefordert.
Begründung:
Personen müssen für gleiche Vergehen gleich schwer bestraft werden. Jemand mit einem höheren Einkommen darf sich nicht mehr Strafen erlauben können nur weil er mehr verdient. Eine Strafe muss für jeden die gleichen Folgen haben.
Beispiel:
Herr X verdient 1500€ Netto. Die Strafe "jodln beim Autofahren" wird mit 50€ bestraft.
Frau Y verdient 2500€ Netto. Die Strafe "jodln beim Autofahren" wird mit 50€ bestraft.
Frau Y kann sich das gleiche Vergehen öfter leisten. Die Strafe hat für Frau Y also nicht die gleichen Folgen wie für Herrn X.
Ein System mit Tagsätzen würde das Einkommen weitgehend ausblenden und die Personen im Verhältnis gesehen gleich hoch bestrafen.